Alleinerziehen - Pflegefreistellung

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Pflegefreistellung - Kinderbetreuung im Krankheitsfall

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitsfreistellung bis zu einer Woche pro Arbeitsjahr


Wenn ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erkrankt oder die Betreuungsperson dieses Kindes ausfällt, gilt dies laut Gesetz als Arbeitsverhinderung. Im Krankheitsfall eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes unter 12 Jahren besteht Anspruch auf Freistellung bis zum Höchstausmaß von zwei Wochen pro Arbeitsjahr. Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung erschöpft, kann für die notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden kranken Kindes unter 12 Jahren Urlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angetreten werden.

Inanspruchnahme