Alleinerziehen - Unterhalt

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Unterhalt

Beide Elternteile müssen für den Unterhalt eines Kindes aufkommen. Beim Unterhaltsrecht gibt es keinen Unterschied, ob Kinder ehelich oder unehelich geboren sind, ihre Eltern ledig, verheiratet oder geschieden sind.

Für getrennt lebende Eltern und damit für Alleinerziehende gilt:


Wenn die Eltern getrennt leben, ist im Interesse der Kinder ein Unterhaltstitel zu schaffen (Urteil, Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag). Dieser ist Voraussetzung für allfällige Exekutionen und/oder Unterhaltsvorschusszahlungen.

Höhe des Unterhalts
Sonderbedarf
Dauer des Unterhaltsanspruchs