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Unterhalt
Beide Elternteile müssen für den Unterhalt eines Kindes aufkommen. Beim Unterhaltsrecht gibt es keinen Unterschied, ob Kinder ehelich oder unehelich geboren sind, ihre Eltern ledig, verheiratet oder geschieden sind.
Für getrennt lebende Eltern und damit für Alleinerziehende gilt:
- Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind wohnt, erfüllt mit der Haushaltsführung und Kinderbetreuung seine Unterhaltspflicht.
- Der andere Elternteil muss seinen Beitrag zum Unterhalt in Form von Geld leisten. Das sind die Alimente.
- Ist weder Vater noch Mutter zur Leistung des angemessenen Unterhalts für ein Kind imstande, werden die Großeltern herangezogen, sofern sie dadurch nicht ihren eigenen Unterhalt gefährden.
Wenn die Eltern getrennt leben, ist im Interesse der Kinder ein Unterhaltstitel zu schaffen (Urteil, Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag). Dieser ist Voraussetzung für allfällige Exekutionen und/oder Unterhaltsvorschusszahlungen.
Höhe des Unterhalts
Sonderbedarf
Dauer des Unterhaltsanspruchs


