Alleinerziehen - Gerichtliche Regelung - Besuchsrecht

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Gerichtliche Regelung - Besuchskontakt

Können sich Eltern hinsichtlich des Besuchskontakts nicht einigen, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Gericht. Dabei wird auf die Bedürfnisse des Kindes sowie dessen Alter Bedacht genommen. Falls das Gericht es für nötig hält, wird ein Bericht des Amtes für Jugend und Familie (MAG ELF) und/oder ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt.