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Krankenversicherung für Kinder
Jeder Elternteil hat Anspruch darauf, dass seine Kinder, ob ehelich oder unehelich geboren, beitragslos in der sozialen Krankenversicherung mitversichert sind. Das setzt voraus, dass die Mutter beziehungsweise der Vater selbst krankenversichert sind. Das kann eine Pflichtversicherung oder eine Selbstversicherung sein: Krankenversicherung für Erwachsene
Für ein Kind kann eine (zusätzliche) Privatversicherung abgeschlossen werden. Beispielsweise für die Konsultation von Privatärztinnen und Privatärzten sowie alternative Heilmethoden.
Mitversicherung bei den Großeltern
Ist kein Elternteil versichert, kann das Kind bei einem pflichtversicherten Großelternteil mitversichert werden. Allerdings muss in diesem Fall das Kind im selben Haushalt mit der beziehungsweise dem Versicherten leben.
Dauer der Mitversicherung
Kinder und Enkelkinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert.
Über das 18. Lebensjahr hinaus bleiben Kinder mitversichert
- für die Dauer einer Schul- und Berufsausbildung, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- für den Fall der Erwerbslosigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung für die Dauer von 24 Monaten
- für den Fall der Erwerbsunfähigkeit auf Dauer.


