Alleinerziehen - Besuchsrecht

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Besuchskontakt

Der Elternteil, der mit seinem minderjährigen Kind nicht zusammenlebt, hat ein Besuchsrecht. Dieses Recht umfasst beispielsweise auch brieflichen, telefonischen und E-Mail-Kontakt. Auch Großeltern steht grundsätzlich ein Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Enkelkind zu. Das gilt allerdings nur, wenn dadurch das Familienleben nicht gestört wird.

Einvernehmliche Regelung

Gerichtliche Regelung