Alleinerziehen - Witwen- oder Witwerpension

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Witwen- oder Witwerpension

Die Witwen- beziehungsweise Witwerpension ist eine Geldleistung nach dem Tod der versicherten Ehepartnerin oder des versicherten Ehepartners.

Aus einer Lebensgemeinschaft entsteht kein Pensionsanspruch.

Anspruchsvoraussetzung

Zeitliche Begrenzung der Auszahlung

Antragstellung

Der Antrag auf Pension ist bei jener Pensionsversicherungsanstalt zu stellen, bei der die oder der Verstorbene in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.

Nähere Informationen

Witwen-/Witwerpension (Pensionsversicherungsanstalt)
Wann gebührt eine Ausgleichszulage? (Pensionsversicherungsanstalt)