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Kinderbetreuung - Fallweise oder regelmässig
Die Kosten für Kinderbetreuung können Alleinerziehende unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung beziehungsweise der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Bundesministerium für Finanzen
Darüber hinaus kann bei Erfüllung bestimmter Vorrausetzungen, um eine Förderung, der sogenannten "Kinderbetreuungsbeihilfe", bei dem für Sie zuständigen Arbeitsmarktservice angesucht werden.
AMS Österreich
Regelmäßige Betreuung
Kinderkrippen
Kindergärten
Kindergruppen
Tagesmütter/Tageseltern
Horte
Nachmittagsbetreuung in der Schule
Ganztagsschulen
Fallweise Betreuung
Omadienst des Katholischen Familienverbandes
Babysitting
Au-pair-Kräfte
Kinderbetreuung während der Ferien
Krankheitsfall
Pflegefreistellung
Kinderbetreuung daheim
Familienhilfe
Krankenhausaufenthalt
Erkrankung des Kindes am Wochenende - was tun?


